August 4

NIE WIEDER UNERWARTETE STEUERZAHLUNGEN

Unverhofft kommt oft. Ging dir das auch schon einmal so? Du sitzt vielleicht am Laptop, tippelst alle Daten zur Steuererklärung ins Programm und erschrickst bei der Summe, die da am Ende der Berechnung auftaucht.

So eine hohe Nachzahlung? Damit hast du überhaupt nicht gerechnet…

Zugegeben, Steuern gehören bei den Meisten nicht zu ihren Lieblingsthemen. Du bist da also nicht allein. Und deshalb möchte ich dir heut zeigen, wie du ganz entspannt über den Jahreswechsel kommst und endlich weißt was dich bei deiner nächsten Steuererklärung erwartet.

Bereit für die totale Klarheit über deine Steuern? Wenn ja, dann lass uns loslegen.

Um erst einmal zu klären welche Steuern für dich überhaupt relevant sind und wie hoch der Prozentsatz ist, den du regelmäßig von deinen Einnahmen zur Seite legen solltest, müssen wir klären ob und wenn ja, welche Steuern, du überhaupt zahlen musst.


DIE UMSATZSTEUER: DIE WICHTIGSTE STEUER FÜR SELBSTSTÄNDIGE

Die Umsatzsteuer begegnet dir als erstes, sobald du dich selbstständig machst. Und das egal, ob du dich anfangs entscheidest als Kleinunternehmer eingestuft zu werden oder nicht oder ob du ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze erbringst. Auch dann bist du verpflichtet zum Jahresende eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.

Umgangssprachlich ist sie vielen als Mehrwertsteuer bekannt. Was in dem Sinne auch die gleiche Steuer bezeichnet. Nur betrifft dich diese eher im privaten Rahmen, wenn du beispielsweise im Supermarkt als Verbraucher einkaufen gehst. Sobald du jedoch selbstständig bist, spricht man von der Umsatzsteuer.

Wie der Name schon sagt, ist die Umsatzsteuer die Steuer, die du auf deinem Nettoumsatz schlägst. Der Regelsteuersatz liegt hier in Deutschland bei 19% und der ermäßigte bei 7%. Daraus ergibt sich dann deine Bruttoumsatz, also das was dir für deine Leistung oder Ware letztendlich bezahlt wird.

Formel zur Berechnung: 
Nettoumsatz x 19% = Umsatzsteuer | 100 x 19% = 19
Bruttoumsatz / 1,19 = Nettoumsatz | 119 / 1,19 = 100

Oft in der Praxis gesehen:

Viele freuen sich über die Summe X die am Ende des Monats auf ihrem Bankkonto eingeht, vergessen aber schlichtweg, dass die Umsatzsteuer nicht ihnen gehört. Gedanklich solltest du sie immer als durchlaufenden Posten betrachten und am besten sofort weglegen oder unberührt auf deinem Konto lassen. Dieser Teil gehört dem Finanzamt.

Sicher, du kannst deiner zu zahlen Umsatzsteuer auch die gezahlte Vorsteuer gegenrechnen und dadurch mindern. Dazu musst du jedoch mit deiner Buchhaltung stets auf dem Laufenden sein, um genau zu wissen welcher Betrag letztendlich an das Finanzamt zu überweisen ist.

Dazu hat der Gesetzgeber auch die Umsatzsteuervoranmeldung ins Leben gerufen. Hierbei erklärst und führst du regelmäßig die tatsächlich zu zahlende Umsatzsteuer ans Finanzamt ab. Der Turnus richtet sich nach der Summe der Steuer im Vorjahr: Bei weniger als 1.000 € jährlich, bei einer Steuer von 1.000€ bis 7.500€ vierteljährlich und über 7.500 € monatlich. Eine Ausnahme gibt es: Hast du soeben mit deiner Selbstständigkeit begonnen, sind noch keine Vergleichswerte zum Vorjahr vorhanden und du musst in den ersten zwei Jahren die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben.

Formel zu Berechnung: 
Umsatzsteuer – Vorsteuer = Umsatzsteuervorauszahlung oder ggf. -erstattung

Die Werte der Voranmeldung fließen übrigens in deine jährliche Umsatzsteuererklärung. Sofern sich keine Änderungen im Jahresabschluss ergeben, musst du hier dann nichts mehr zahlen.


DIE GEWERBESTEUER: OFT VERGESSEN, ABER TROTZDEM FÜR ALLE MIT EINEM GEWERBE WICHTIG

Eine weitere Steuer die dir erst dann begegnet, sobald du dich selbstständig machst, ist die Gewerbesteuer. Ausgenommen sind hierbei Freiberufler, da sie nicht gewerblich tätig werden, sind sie hiervon befreit.

Musst du dir aber sofort Gedanken um die Zahlung der Gewerbesteuer machen? Jein. Denn, je nachdem wie hoch dein zu erwartender Jahresumsatz ausfällt, bist du von der Gewerbesteuerzahlung betroffen oder eben nicht. Hierbei wird dir ein Freibetrag in Höhe von 24.500€ gewährt. Übersteigt dein Gewinn diesen Betrag nicht, fällt auch keine Gewerbesteuer an. Und am Jahresende steht lediglich eine Null in deiner Erklärung.

Übrigens wird die Gewerbesteuer bzw. der Gewerbesteuerhebesatz von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Deshalb schwanken auch die Steuerzahlungen von Ort zu Ort. Wenn du auf dem Dorf wohnst, kommst du meist besser weg, als in der Stadt oder in Ballungszentren. Es muss ja auch Vorteile haben auf dem Land zu wohnen… Durchschnittswerte zeigen, dass man mit einer Kalkulation von zirka 15% gut beraten ist.

Formel zur Berechnung: 
Gewerbeertrag – 24.500 x 3,5% x Gewerbesteuerhebesatz = Gewerbesteuer


DIE EINKOMMENSTEUER: DIE STEUER FÜR JEDERMANN

Die Steuer, die einem jeden von uns sein ganzes Leben lang begleitet, ist die Einkommensteuer. Bei der Erklärung werden all deine Einkünfte zusammengerechnet und nach deinem individuellen Steuersatz besteuert. Einkünfte sind entweder dein Gewinn oder aber der Überschuss deiner Einnahmen über die Werbungskosten (z.B. durch Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder nichtselbstständige Arbeit).

Manch einer spricht auch noch gern vom Lohnsteuerjahresausgleich. Nun ja, dieser Begriff ist nicht mehr so ganz zeitgemäß und stimmt beispielsweise als Unternehmer deshalb nicht, da du im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer keine Lohnsteuer vorausbezahlst. Und damit dann auch die schlechte Nachricht: Die Nachzahlung der Einkommensteuer für dich als Selbstständige(r) oder Arbeitnehmer(in) mit zusätzlichen Einkünften ist unvermeidbar, sobald du über dem Grundfreibetrag von 9.984 € (2022) liegst und sofern du nicht Vorauszahlungen geleistet hast. Alles was darüber liegt wird progressiv besteuert. Das heißt: Je höher deine Einkünfte, umso höher dein persönlicher Steuersatz und die zu zahlende Einkommensteuer.

Gut zu wissen: Vorauszahlungen werden erst festgesetzt, wenn sie jeweils mindestens 400 € beträgt und sind dann vierteljährlich im Voraus zu bezahlen. Stellst du fest, dass deine Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr erheblich gestiegen sind, kannst du dies dem Finanzamt mitteilen und um eine Festsetzung oder Erhöhung deiner Einkommensteuervorauszahlungen bitten.

Um herauszufinden wie hoch aktuell dein Steuersatz liegt, kannst du in der Einkommensteuersteuertabelle im Internet nachschauen oder es dir auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen ausrechnen lassen (Link> https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml).


WAS SOLLTEST DU NUN TUN? KENNE DEINE UMSÄTZE UND LEGE GELD BEISEITE!

Da du jetzt weißt, welche Steuern für dich relevant sind, kommen wir nun zu der Frage was du tun musst.

Wichtig ist es, deine Umsätze genau zu kennen. Erledigt ein Steuerberater deine laufende Buchhaltung, bitte ihn dir regelmäßige Auswertungen zukommen zu lassen und schau dir diese auch genau an. Kannst du damit nichts so richtig anfangen, dann bitte ihn dir diese zu erklären. Erledigst du alles selbst, kennst du ja deine Zahlen. Sei nur stets auf dem Laufenden!

Wenn du dir deiner Zahlen bewusst bist, dann empfehle ich dir, jeden Monat den entsprechenden Prozentsatz an Steuern für dich persönlich auch wirklich beiseite zu legen. Damit gehst du der Versuchung aus dem Weg das Geld doch zu investieren. Dann ist deine Nachzahlungen auch kein Problem mehr.

Tipp: Einige Onlinebanken bieten diesen Service bereits extra für dich an. Da heißt, sie legen den Anteil der Steuern aus deinen Einnahmen bereits weg oder bieten dir extra Unterkonten auf denen du dafür sparen kannst.

Deshalb: Leg gleich los und nimm dir bei einer Tasse Kaffee oder Tee doch einmal die Zeit, deine Finanzen zu checken und deine monatliche Summe X an Steuern zu planen, die du dann weglegst, um nie wieder von unerwarteten Steuerzahlungen überrascht zu werden.


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